Hochschulgesetz muss auf den Prüfstand

von Christina Glatz

Weil das neue Hochschulgesetz des Landes die Freiheit von Forschung und Lehre gefährde, klagt eine Gruppe Thüringer Professoren vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen. Die Klage haben 32 Hochschullehrer eingereicht.

Dazu sagt Wiebke Muhsal, bildungspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:

„Ich begrüße die Klage der Hochschullehrer ausdrücklich! Die AfD-Fraktion hat dieses rot-rot-grüne Machwerk schon im Entstehungsprozess als realitätsfremd und unverhältnismäßig kritisiert. In zahlreichen Aspekten verletzt das neue Hochschulgesetz unsere über Jahrhunderte gewachsene Hochschulkultur. So ist beispielsweise die Installierung eines Vertreters des Wissenschaftsministeriums in den Hochschulräten ein Angriff auf die bewährte Hochschulautonomie.

Von Beginn an standen wir mit unserer Kritik nicht allein. Noch nie habe ich von Experten in Anhörungen zu Gesetzentwürfen ein so vernichtendes Urteil über ein Reformvorhaben gehört, wie zu diesem Hochschulgesetz. Es ist gut, wenn dieses Vorhaben vom Bundesverfassungsgericht überprüft wird. Ich bin zuversichtlich, dass die Hüter des Grundgesetzes das Hochschulgesetz in seiner heutigen Form stoppen und somit ein weiteres rot-rot-grünes Ideologieprojekt scheitert, wie zuvor schon die Gebietsreform.“

Zurück zur Newsübersicht