Strafvereitelung durch Landtagsabgeordnete in der JG Stadtmitte?
Am 12. Juli 2016 wurden drei Studenten nach Auskunft der Landesregierung durch „unbekanntes Personal“ der Jungen Gemeinde Stadtmitte in Jena gewaltsam aus den Räumlichkeiten der Organisation gedrängt. Dabei erlitt einer der Studenten eine „blutende Gesichtsverletzung“ und ein anderer wurde zu Boden gedrückt und ihm der Hals zugedrückt. Nach Aussage eines Verletzten befand sich der Täter bei Eintreffen der Polizei noch im Gebäude und er würde ihn wieder erkennen. Laut der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion verweigerte eine Landtagsabgeordnete Polizeibeamten den Zutritt zu den Räumlichkeiten der JG Stadtmitte, indem sie ein Tor zusperrte. Damit schützte sie Personen, die an diesem Vorfall beteiligt waren vor der Polizei. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren wegen Strafvereitelung gegen die Abgeordnete wegen „Geringfügigkeit“ eingestellt.
Dazu sagt Wiebke Muhsal, stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende und Jenaer Landtagsabgeordnete:
„Strafvereitelung ist kein Kavaliersdelikt. Darauf steht bis zu fünf Jahre Haft. Ich frage mich, was bei der Staatsanwaltschaft los ist? Die Abgeordnete hat sich schützend vor einen Straftäter gestellt und Polizeibeamte an der Durchführung ihrer polizeilichen Aufgabe gehindert. Das ist ja praktisch eine Steilvorlage für die linksautonome Szene, bei ähnlichen Vorfällen genau so zu handeln. Die Staatsanwaltschaft ist damit den Polizeibeamten, die mit Linkschaoten umgehen müssen, in den Rücken gefallen.
Die AfD wird auch weiterhin alles versuchen, um mehr Licht in die dunklen Vorgänge um die JG Stadtmitte zu bringen. Schon jetzt ist klar, dass mit einer Organisation, deren Sympathisanten so mit der Staatsgewalt umgehen, keinerlei Kooperation stattfinden darf. Es darf kein einziger Cent an Landesgeld an die JG Stadtmitte fließen. Bereits ausgegebene Landesmittel müssen zurückverlangt werden.“